Das neue Gebäudeenergiegesetz

Mittwoch, 03. Mai 2023 | Kategorie: Gesetze, Industrie, Umwelt

Um die erforderliche Wärmewende schneller voranzubringen, hat die Bundesregierung die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes beschlossen. Ab dem 1. Januar 2024 soll demnach jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden. Bereits bestehende Heizungen können jedoch weiterlaufen und repariert werden. Auch gibt es zur Umsetzung große Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen sowie finanzielle Förderungen für Bürgerinnen und Bürger, die einen Heizungstausch vornehmen lassen.

Infos
Alle Details können Sie direkt der Website der Bundesregierung entnehmen.




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