EU-Kommission für neue Vermarktungsnormen von Agrarlebensmitteln
Transparenz schaffen und der Lebensmittelverschwendung den Kampf ansagen: Die EU-Kommission will die geltenden Vermarktungsnormen für Agrarprodukte wie Obst, Gemüse oder Eier überarbeiten. Zu den Vorschlägen der EU-Kommission gehören unter anderem klarere, verbindliche Vorschriften für die Ursprungskennzeichnung von Honig, Schalenfrüchten und getrockneten Früchten, gereiften Bananen sowie behandeltem, verarbeitetem und geschnittenem Obst und Gemüse. Zudem soll der Mindestfruchtgehalt von Konfitüren erhöht und Solarpaneele für den Außenbereich von Freilandhaltungssystemen von Hühnern zulässig sein. Ausnahmen für die Kennzeichnungsvorschriften gelten für Obst und Gemüse mit äußerlichen Mängeln, das aber noch für Verzehr geeignet ist sowie für Erzeugnisse, die gespendet werden sollen.
Die neuen Normen können anschließend von der Öffentlichkeit bewertet werden. Einen Monat lang wird die EU-Kommission die Vorschläge für Rückmeldungen zur Verfügung stellen. Im Anschluss daran werden das Europäischen Parlament und die EU-Mitgliedstaaten im Rat diese prüfen. (SH)
Infos
Weitere Infos können Sie auf der Website der Deutschland-Vertretung der EU-Kommission finden.