In Kürze - Nr. 3/2012

Ausbildung

Tarifliche Regelungen

In zahlreichen Tarifverträgen gibt es Regelungen zur Übernahme nach der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung. Überwiegend handelt es sich um befristete Übernahmeregelungen mit einem Zeitraum zwischen 6 und 24 Monaten, mehrheitlich mit 12 Monaten. In den meisten Fällen ist die Übernahme ‚grundsätzlich‘ vorgesehen bzw. als Sollvorschrift ausgestaltet. Vorschriften für eine unbefristete Übernahme wurden bislang meist in Firmentarifverträgen vereinbart, aber kürzlich einigten sich auch die Tarifparteien in der Stahlindustrie auf eine branchenweite Regelung zur unbefristeten Übernahme. In einigen Branchen existieren dagegen keinerlei tarifliche Übernahmeregelungen.

Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse von Tarifverträgen in 50 Branchen und 15 Firmentarifverträgen, die das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung erstellt hat.  (em)

Infos

Analyse als PDF-Datei auf den Internetseiten der Hans-Böckler-Stiftung