Akzente - Beruf und Familie - Nr. 1/2012

Unternehmen und Elternzeit - hierbei unterstützt die Servicestelle

„Oft die erste Schwangerschaft im Betrieb“ - Interview mit Simone Olbrich von der Servicestelle

Ein gutes Drittel derjenigen, die bei der Servicestelle Arbeitswelt und Elternzeit um Rat fragen, sind Arbeitgeber. Wenn eine Mitarbeiterin schwanger wird, müssen sie die gesetzlichen Vorschriften befolgen, häufig zum ersten Mal. Die Servicestelle Arbeitswelt und Elternzeit hilft den Betrieben, die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge zu gehen.

Frau Olbrich, welche Probleme haben die Betriebe, die sich an Sie wenden?

Für viele kleinere Unternehmen, und zu uns kommen hauptsächlich kleinere Unternehmen, ist es häufig die erste Schwangerschaft, die sie im Betrieb haben. Diese Betriebe wünschen sich eine Komplettberatung: An wen müssen sie die Schwangerschaft melden? Wie lange fällt die Beschäftigte aus, kommen zusätzliche Kosten auf den Betrieb zu und wie gestaltet sich die Arbeitsorganisation? Gegebenenfalls muss der Arbeitgeber die schwangere Mitarbeiterin auf einen anderen Arbeitsplatz umsetzen oder ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Die Servicestelle versucht, umfassend Auskunft zu geben, und verweist bei Detailfragen an die zuständigen Stellen. Dazu gehören beispielsweise das Landesamt für Arbeitsschutz, bei dem Schwangerschaften anzuzeigen sind und welches über zu beachtende Mutterschutzvorschriften informiert, und die Elterngeldstellen, die für die Elterngeldberechnung zuständig sind.

Kann die Servicestelle Arbeitgeber im Fall eines Beschäftigungsverbotes bei der Suche nach einer Ersatzkraft unterstützen?

Ja. Wir arbeiten eng mit den Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der  Arbeitsagenturen zusammen. Die setzen sich in ihrem Haus dafür ein, dass der Arbeitgeber schnell einen Ersatz bekommt.

Welche Qualifikationen werden am häufigsten gesucht?

Gesucht werden Ersatzkräfte in den Gesundheitsberufen. Hier haben Schwangere häufig sofort ein Beschäftigungsverbot. Eine Zahnarzthelferin darf beispielsweise nicht mehr arbeiten, weil das Infektionsrisiko zu hoch ist. Auch ein Frisörgeschäft in der Prignitz hat es nicht leicht, eine Ersatzkraft zu finden.  (jac)

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Infos

Das Beratungsangebot für Arbeitgeber der Servicestelle Arbeitswelt und Elternzeit finden Sie als PDF-Datei auf den Internetseiten der LASA Brandenburg GmbH.

Das Landesamt für Arbeitsschutz unterstützt die Servicestelle dabei, Kontakt mit Unternehmen und Schwangeren aufzunehmen. Sowie ein Arbeitgeber der Behörde eine Schwangerschaft meldet, schickt diese dem Arbeitgeber und der Schwangeren Informationsmaterial der Servicestelle zu.