LASA Brandenburg GmbH (Druckversion): News detail
Am 1. Juli 2021 sind wichtige Anpassungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in Kraft getreten, womit die grundlegenden Arbeitsschutzregeln etwas gelockert wurden – die Homeoffice-Pflicht ist seitdem hinfällig. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung deutlich wird, werde es auch keine Wiedereinführung dieser Verpflichtung geben.
Weiterhin wird festgestellt, dass die derzeit vorliegende Impfquote unter den Arbeitnehmenden noch nicht ausreiche. Deswegen seien Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dazu angehalten, zusätzlich dazu beizutragen, die Impfbereitschaft innerhalb der Belegschaften zu erhöhen. Die Beschlüsse der Bund-Länder-Besprechung vom 10. August 2021 werden daher durch die verlängerte und erweiterte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung umgesetzt, um Ausbrüche von COVID-19-Infektionen in Unternehmen vorzubeugen.
Infos
Die ausführliche Antwort finden Sie auf den Internetseiten der Bundesregierung.