Europa - Nr. 3/2012

Arbeitslose · Unternehmen

Das EU-Beschäftigungspaket für mehr Jobs

Die EU fordert von ihren Mitgliedstaaten, Reformen des Arbeitsmarktes und finanzielle Förderung zu verbinden.

Das Land Brandenburg ist von den extremen Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise nicht betroffen. Im Gegenteil, die Wirtschaft wächst und der Arbeitsmarkt entwickelt sich positiv. Die Meldungen über extreme Jugendarbeitslosigkeit in einigen europäischen Ländern machen betroffen, auch wenn in Brandenburg die Situation besser ist.

Brandenburg steht vor der Herausforderung, die jungen Leute für zukunftsorientierte Jobs auszubilden, die sie in Brandenburger Unternehmen ausüben. Die aktuellen Meldungen zu den Problemen in der Solarbranche erinnern jedoch nachdrücklich daran, dass unerwünschte Veränderungen schnell eintreten können und erhebliche Auswirkungen haben.

Arbeitsplatzintensiv

Im Juni werden sich die europäischen Staats- und Regierungschefs auf dem EU-Gipfel mit einem Beschäftigungspaket befassen, dessen Name Programm ist: ‚Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten‘. Damit wird der Versuch unternommen, auf die Herausforderungen zum einen aus den zunehmend unterschiedlichen Entwicklungen in den Mitgliedstaaten und Regionen zu reagieren. Zum anderen sind alle Länder mit langfristigen strukturellen Veränderungen der Wirtschaftstätigkeit konfrontiert, die Auswirkungen auf die Arbeitsmärkte haben, wie:

  • der Übergang zu einer grünen CO2-armen und ressourceneffizienten Wirtschaft,
  • die Bevölkerungsalterung gekoppelt mit komplexen Bevölkerungsströmen und
  • rasanten technologischen Veränderungen in Kombination mit dem wirtschaftlichen Aufstieg großer Schwellenländer.

Stärker als bisher müssen die ökonomischen Prozesse als beschäftigungsrelevant gedacht und gestaltet werden, auch das meint Europa 2020. Dabei kommt der Beschäftigungspolitik eine aktive Rolle zu. Sie kann günstige Rahmenbedingungen für neue Arbeitsplätze schaffen, positive Übergänge erleichtern, das Arbeitskräfteangebot erhöhen und das Verhältnis von Angebot und Nachfrage sowohl geografisch als auch bei den Qualifikationen mit den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes in Einklang bringen.

Auf die Zutaten kommt es an, wenn am Ende das abgestimmte Gesamtwerk ‚arbeitsplatzintensiver Aufschwung‘ auf EU-Ebene funktionieren soll.
Auf die Zutaten kommt es an, wenn am Ende das abgestimmte Gesamtwerk ‚arbeitsplatzintensiver Aufschwung‘ auf EU-Ebene funktionieren soll.

Vorschläge für die Reform

In dem Beschäftigungspaket unterbreitet die Kommission den Mitgliedstaaten konkrete Vorschläge für die Reform ihrer Arbeitsmarktpolitik. Dabei geht es um Folgendes:

  • Stärkung des Angebots von und der Nachfrage nach Arbeitskräften u. a. durch steuerliche Entlastung des Faktors Arbeit, Einstellungszuschüsse für Neueinstellungen, Überführung nicht angemeldeter Arbeit in reguläre Beschäftigung und Förderung von Unternehmensgründungen.
  • Erschließung ‚ungenutzter Arbeitsplatzpotenziale‘: So könnten in den nächsten Jahren mehr als 20 Millionen Arbeitsplätze in den Sektoren ‚grüne Wirtschaft‘, Gesundheitsbranche sowie Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) geschaffen werden.
  • Schaffung eines ‚echten EU-Arbeitsmarktes‘: Arbeitssuchende sollen ihre Arbeitslosenleistungen (für bis zu 6 Monate) auch in anderen Ländern weiter erhalten können.
  • Modernisierung der Entgeltfestsetzungssysteme: Es wird auf die Möglichkeit der ‚gezielten Erhöhungen von Löhnen und Gehältern, die deutlich hinter der Produktivitätsentwicklung zurückgeblieben sind und die die Gesamtnachfrage stützen würden‘ hingewiesen. Außerdem bestehe die Möglichkeit von Lohn- und Gehaltsergänzungsleistungen im Niedriglohnsektor, um zur Aufnahme von Arbeit zu motivieren.
  • Mindestlöhne zur Vermeidung des Phänomens ‚Armut trotz Arbeit‘: Dies sei ein wichtiger Faktor, um menschenwürdige Beschäftigungsqualität zu gewährleisten und Niedrigentgeltfallen zu vermeiden.
  • Interne Flexibilität: Arbeitszeitkonten/Zeitguthaben, Kurzarbeit und Öffnungsklauseln in Kollektivverträgen trugen dazu bei, Arbeitsplätze zu retten und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu erhalten.
  • Abbau von Arbeitsmarktsegmentierung: Reformen des Kündigungsschutzes, um die exzessive Nutzung atypischer Arbeitsverträge und den Missbrauch in Form von Scheinselbstständigkeit zu stoppen.
  • Mobilisierung der EU-Strukturfonds, insbesondere auch des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Schaffung von Arbeitsplätzen.

Brandenburg ist auf dem Weg

Risikobewusstes Gestalten von Übergängen gehört bereits zum konzeptionellen Ansatz der Brandenburger Arbeitspolitik. Die Diskussion über die thematischen Prioritäten des Einsatzes von ESF und anderen Fonds beginnt gerade. 

Silvia Schallau, BBJ Consult AG

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Infos

Die Mitteilung finden Sie auf den Internetseiten der Europäischen Kommission.