Weiterhin erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld
Die derzeitige Zugangserleichterung für das Kurzarbeitergeld wurde per Kabinettsbeschluss um drei Monate verlängert und gilt nun bis zum Jahresende. Eigentlich wären die bestehenden Regelungen in zwei Tagen ausgelaufen: Die Verlängerung verschafft den Unternehmen, vor dem Hintergrund aktueller Herausforderungen durch gestörte Lieferketten und Versorgungsengpässe, eine verbesserte Planungssicherheit.
Das Bundeskabinett hat zudem eine Formulierungshilfe für einen einzubringenden Gesetzentwurf beschlossen: Damit soll eine Grundlage dafür geschaffen werden, dass die Bundesregierung auch weiterhin Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld per Verordnung erlassen kann. Die Verordnungsermächtigung soll bis 30. Juni 2023 gelten.
Infos
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.