EU-Bulletin - Nr. 2/2012
Angesichts der demografischen Entwicklung - kein Thema für die lange Bank: Potenziale Älterer für den Arbeitsmarkt
Angesichts der demografischen Entwicklung - kein Thema für die lange Bank: Potenziale Älterer für den Arbeitsmarkt

Potenziale Älterer besser nutzen

Gemeinsame Grundsätze für aktives Altern in der EU gefordert

Die Regierungsvertreter der EU-Mitgliedstaaten sprachen sich im Rat der Europäischen Union nachdrücklich dafür aus, Wege und Möglichkeiten zu finden, damit ältere Menschen ihre noch ungenutzten Ressourcen noch besser in die Gesellschaft einbringen können. Dazu sollen gemeinsame Grundsätze entstehen.

Auf europäischer Ebene sind in den vergangenen Jahren mehrere Resolutionen verabschiedet worden, die auf die möglichen positiven Effekte der verstärkten Einbeziehung Älterer hinweisen und Anregungen für zu ergreifende Maßnahmen geben. In der Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum ‚Europa 2020‘ wird die zunehmende Alterung der Bevölkerungsstruktur als eine der drei Herausforderungen für die EU bezeichnet. Womit auch die Notwendigkeit unterstrichen wird, ältere Menschen in die zu entwickelnden Handlungsansätze einzubeziehen.

Gemeinsame Grundsätze für aktives Altern

Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Europäischen Union mit seinen Schlussfolgerungen zum Thema ‚Alterung als Chance für den Arbeitsmarkt und die Entwicklung von Sozialdiensten und Gemeinschaftstätigkeiten‘ Ende vergangenen Jahres verstärkte Bemühungen eingefordert. Denn insbesondere würden ältere Menschen im Hinblick auf die künftige Wettbewerbsfähigkeit und den Wohlstand in Europa ein erhebliches Potenzial darstellen.

Nach Ansicht des Rates müssten

  • Beschäftigungshindernisse beseitigt,
  • die Beschäftigungsbedingungen verbessert und zudem
  • das vorzeitige Ausscheiden aus dem Arbeitsmarkt deutlich reduziert werden.

Außerdem sei es notwendig, Diskriminierungen zu bekämpfen und in das lebenslange Lernen zu investieren.

Bis Ende des Jahres 2012, so sehen es die Schlussfolgerungen vor, sollten gemeinsame Grundsätze für das aktive Altern verabschiedet werden. Die sollten sich auf die Bereiche Beschäftigung und Teilhabe an der Gesellschaft sowie gesundes und selbstbestimmtes und würdiges Leben erstrecken. Überdies müssten sie den unterschiedlichen Herausforderungen für Frauen und Männer gerecht werden und die verschiedenen innerstaatlichen arbeits- und sozialrechtlichen Regelungen respektieren.

Die Schlussfolgerungen des Rates stehen in engem Zusammenhang mit dem Europäischen Jahr 2012 für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen.

Raul Skorubski, BBJ Consult AG

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Infos

Die Schlussfolgerungen finden Sie als PDF-Datei auf den Internetseiten des
EU-CONSILIUMS.